RECHTSGEBIETE

Die Schnelllebigkeit des Arbeitsrechtes, gekennzeichnet durch ständige Gesetzesänderungen und Novellierungen sowie Rechtsprechungsänderungen nicht zuletzt aufgrund europarechtlicher Vorgaben, erfordert heute mehr denn je eine ebenso aktualisierte wie durch Spezialisierung fundierte Betreuung von Arbeitsrechtsmandaten.

Wir bieten Ihnen kompetente Beratung und Vertretung in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes von der Einstellung (Vertragsentwurf/Vertragsprüfung) bis zur Beendigung (Kündigung/Abwicklungsverträge/Aufhebungsverträge) von Arbeits- und privatrechtlichen Dienstverhältnissen.

Zu unseren Mandanten zählen sowohl Arbeitnehmer unter Einschluss von Fach- und Führungskräften sowie Geschäftsführern als auch Arbeitgeber, vom Kleinunternehmer bis zum mittelständischen Unternehmen. Dies gewährleistet, dass wir Reaktionen und Strategien der Gegenseite vorausschauend einkalkulieren und uns rechtzeitig bei der Betreuung von Arbeitsmandaten darauf einstellen können.

Unsere juristische Tätigkeit umfasst die gesamte außergerichtliche Beratung und Betreuung unter Aufzeigen entsprechender Handlungsalternativen ebenso wie die Vertretung in gerichtlichen Verfahren vor sämtlichen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht. Eine jederzeit enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Mandantschaft ist selbstverständlich.

Zu unseren arbeitsrechtlichen Aufgabengebieten gehören unter anderem die Vertragsgestaltung/Vertragsüberprüfung von Arbeits- und Dienstverträgen, Kündigung und Kündigungsschutz bei Arbeits- und privaten Dienstverträgen, Abwicklungs- und Aufhebungsverträge einschließlich Abfindungsvereinbarungen, rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Betriebs- bzw. Teilbetriebsübergängen, arbeitsrechtliches Wettbewerbsrecht unter Einschluss von so genannten Karenzentschädigungen, Betriebsverfassungsrecht sowie insbesondere auch das kirchliche Arbeits- und Mitbestimmungsrecht.