RECHTSGEBIETE

Bau- und Werkvertragsrechtliche Beratung wird oft erst sehr spät, manchmal zu spät in Anspruch genommen. Wir möchten Hemmschwellen abbauen, sich rechtzeitig beraten zu lassen

Vertragsberatung

Ein Bau- oder Werkvertrag sollte auf das konkrete Bauvorhaben abgestimmt sein. Das immer wieder unverändert genutzte Formular/Mustervertrag mag vieles regeln, was überhaupt nicht benötigt wird oder den Krisenfall sogar verschärft.

Auch notariell vorbereitete Verträge - insbesondere im Bauträgerbereich - können für die Vertragspartner Risiken bergen, die gerade auf Seiten der Erwerber im Extremfall Existenzvernichtende Folgen haben können. Insbesondere europarechtliche Einflüsse werden hier oft in ihrer auch für den deutschen Rechtsraum dem nationalen Recht vorrangigen Bedeutung verkannt.

Getroffene Vereinbarungen können sich dann später als unwirksam heraus stellen. Deshalb ist es sinnvoll, vor Vertragsabschlüssen Verträge zu prüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Das ist in der Regel nicht nur kostengünstiger als ein möglicherweise langer Kampf um Probleme der Vertragsabwicklung in gerichtlichen Verfahren.

Entwerfen eines Vertrages 

Der für die Ausarbeitung eines Vertrages notwendige Aufwand ist von zu vielen Faktoren abhängig, um hier vorab generelle Aussagen treffen zu können. Wir werden Ihnen vor Mandatserteilung in einem persönlichen Gespräch unter Erläuterung unserer Kalkulation eine nachvollziehbare Honorarvereinbarung auf Basis einer Pauschale oder von Zeithonoraren anbieten.

Begleitung eines Bauvorhabens

Mit einem ausgewogenen, fairen Vertragswerk dürften die meisten Bauvorhaben bereits auf einem guten Weg sein. Ausgeschlossen sind Probleme hierdurch dennoch nicht. Ein guter, seriöser Vertrag gewährleistet lediglich, dass im Krisenfall das richtige rechtliche Handwerkszeug zur Verfügung steht.

Wir begleiten Vertragsverhältnisse zu Bau- und Werkverträgen unterschiedlichster Größenordnung.

Dazu gehört die Vertretung von Handwerksunternehmen, Generalunternehmen und Bauträgern ebenso wie die Betreuung von Auftraggebern und Erwerbern vom einzelnen Handwerkerauftrag über den typischen Eigenheimbau bis hin zu Großprojekten.

Naturgemäß lassen sich die dazu erforderlichen anwaltlichen Leistungen nicht zu einem Einheitspreis erbringen. Gerne erörtern wir in einem persönlichen Gespräch an Hand Ihres konkreten Problems Ihren Beratungsbedarf und unterbreiten Ihnen ein konkretes Angebot.