RECHTSGEBIETE

Die demographische Entwicklung unserer Gesellschaft bedingt, dass derzeit und in Zukunft große Vermögen durch Erbschaft auf die folgende Generation transferiert werden. Damit geht ein wachsender Beratungsbedarf einher.

Sollen Erbschaftsstreitigkeiten vermieden oder eingegrenzt werden, erfordert dies eine vorausschauende und rechtzeitige Beratung. Dabei ergeben sich neue Aspekte auch aus der zum 01.01.2010 erfolgten Änderung eines Teils der erbrechtlichen Vorschriften.

Wenn Sie Ihre Vermögensnachfolge durch Testament absichern möchten, so fällt dies in den notariellen Aufgabenbereich. Hier stehen Ihnen die Notare in unserem Hause gern mit Rat und Tat zur Verfügung.

Wir beraten Sie auch bei der Regelung Ihrer Unternehmensnachfolge. In solchen Fällen werden wir Sie soweit erforderlich im Team mit Kollegen aus den jeweiligen Spezialbereichen beraten.