RECHTSGEBIETE

Verwaltungsbehörden erlassen in einer Vielzahl von Fällen gegen den Bürger Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenbescheide in beträchtlicher Höhe in den verschiedensten Rechtsbereichen. Dabei ist es in den letzen Jahren zu einem enormen Zuwachs von Ge- und Verbotsvorschriften gekommen, die für den Bürger kaum noch übersehbar sind.

Insbesondere im Bereich des Straßenverkehrs ist jeder Verkehrsteilnehmer einer Fülle von Sanktionen ausgesetzt, die häufig zu einem Bußgeldverfahren führen. Gerade die zum 1.2.2009 in Kraft getretene Änderung des Bußgeldkataloges hat hier zu einer erheblichen Erhöhung und Verschärfung der Geldbußen und auch damit im Zusammenhang stehenden Fahrverboten geführt.

So können schon wiederholte Geschwindigkeitsverstöße schnell zu Fahrverboten bis zu 3 Monaten führen. Auch die damit häufig einhergehenden Punkteeintragungen im Verkehrszentralregister in Flensburg können massiven Einfluss auf die Fahrerlaubnis haben.

Wir beraten und vertreten Sie auf diesem Gebiet umfassend und versuchen schnell und unbürokratisch auf eine Verfahrenseinstellung hinzuwirken. Sollte ein gerichtliches Verfahren unvermeidbar sein, werden Sie von uns bestmöglich und kompetent verteidigt.