RECHTSGEBIETE

Einzelpersonen, Personen- und Kapitalgesellschaften benötigen wegen der zum Teil komplizierten und für die positive Entwicklung wichtigen Fragen bereits vor Gründung, während der Geschäftstätigkeit, vor und mit der Beendigung einer Gesellschaft rechtliche Unterstützung. Dies gilt für die Rechte und Pflichten der Gesellschafter und Gesellschaftsorgane ebenso wie für die Gesellschaft als ganzes.

Für den geschäftlichen Erfolg kann es bereits von Bedeutung sein, die richtige Gesellschaftsform zu finden. Angepriesene ausländische Gesellschaftsformen erschweren die Wahl. Wir helfen Ihnen mit unserer Gründungsberatung, die Weichen richtig zu stellen, und stehen Ihnen und Ihrer Gesellschaft bei der Klärung aller Fragen des Lebens der Gesellschaft zur Seite, sei es die Aufnahme oder das Ausscheiden von Gesellschaftern und Geschäftsführern, Begründung und Beendigung von Treuhandverhältnissen, Anpassungen durch Umwandlung im Wege der Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung wie auch im Krisenmanagement bis hin zur Insolvenzberatung.

Bei Bedarf ermöglichen wir Ihnen durch Rahmenverträge, die Kosten unserer Beratung transparent und kalkulierbar zu übersehen.

 Auch die notarielle Betreuung ist durch die Notare in der Kanzlei jederzeit sichergestellt.