RECHTSGEBIETE

Wir beraten in dem Spannungsverhältnis der Interessen privater und gewerblicher Vermieter oder Mieter sowie in dem Zusammenhang mit dem Erwerb, der Veräußerung oder Verwaltung von Wohnungseigentum.

Nach der Mietrechtsreform im Jahr 2001 war es vor allem die Rechtsprechung des BGH sowohl zum Mietrecht als auch zum Wohnungseigentumsrecht, die in vielen Bereichen ein gründliches Umdenken erforderlich gemacht und in nicht unerheblichem Umfang zu einem Richterrecht geführt hat, das grundlegende Kenntnis einer Vielzahl von Entscheidungen der Instanzgerichte erfordert, will man bei der Vermietung ,der Anmietung, dem Erwerb ,der Veräußerung oder der Verwaltung einer Immobilie vor bösen Überraschungen geschützt sein.

Die Reform des Wohnungseigentumsrechtes zum 01.07.2007 lässt bereits heute gravierende Auswirkungen auf das Miteinander von Wohnungseigentümern und die Verwaltung deren Gemeinschaft prognostizieren.

Gerne unterstützen wir Sie mit unserem Rat bei der Verfolgung Ihrer rechtlichen Interessen in großen und kleinen Dingen.