RECHTSGEBIETE

Im Bereich des Familienrechtes sind in erster Linie die Fragen, die sich aus einer Trennung der Eheleute bzw. aus einer Scheidung der Ehe ergeben, regelungsbedürftig. Hierzu zählen neben der Scheidung die Fragen der Regelung des Kindes- und Ehegattenunterhaltes, des Versorgungs- und Zugewinnausgleiches sowie der Wohnungszuweisung und Hausratsverteilung.

Ferner befasst sich das Familienrecht mit höchst persönlichen Rechtsfragen, wie der Abstammung oder der Verwandtschaft sowie der zwischen Eltern und Kindern bestehenden Umgangsverpflichtung und des Umgangsrechtes.

Letztendlich nimmt auch das Recht der nichtehelichen und gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft mit daraus resultierenden Regelungsbedürfnissen immer mehr an Bedeutung zu.

Im vorsorgenden Bereich entwerfen wir Eheverträge zur frühzeitigen Regelung der aus einer Ehe resultierenden rechtlichen Verpflichtungen. Selbstverständlich sind vertragliche Regelungen auch im Bereich der nichtehelichen Lebensgemeinschaft sowie der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft möglich.

Im Falle einer Scheidung vertreten wir Sie in dem notwendigen Gerichtsverfahren sowie in sämtlichen regelungsbedürftigen Folgesachen.

Über die sich aus der Einführung des Lebenspartnerschaftsgesetzes ergebenden unterhaltsrechtlichen oder erbrechtlichen Folgen beraten wir Sie ebenfalls gern.